Ausbildungs- und Förderungsentschädigungen
Bei einem Vereinswechsel soll lt. NFV die Arbeit des Vereines belohnt werden, der zu der Ausbildung eines Spielers / einer Spielerin beigetragen hat, sei es in Form einer finanziellen Unterstützung oder allein durch das vom Verein organisierte Training. Insofern hat die Forderung von Ausbildungs- und Förderungsentschädigungen einen »Schutzcharakter« für den abgebenden Verein, um sich gegen willkürliches Abwerben von Spielern/Spielerinnen wehren zu können.
Spielerinnen und Spieler unserer Jugendfußballabteilung erhalten daher in Zukunft nur dann eine Zustimmung bei einem Vereinswechsel, wenn der aufnehmende Verein bzw. ein Dritter die Ausbildungsentschädigung für Junioren/-innen (siehe NFV Tabelle Ausbildungsentschädigung) an den TSV Apensen zahlt. Damit folgen wir den Empfehlungen des Niedersächsischen Fußballverbandes e.V.
https://www.nfv.de/recht/entschaedigung/
https://www.nfv.de/recht/entschaedigung/fuer-amateurspieler/